Besonders während der heißen Sommermonate kann ein Planschbecken eine willkommene Erfrischung sein. Nicht nur die Kleinsten werden sich darüber freuen – auch Erwachsene genießen es bei warmen Temperaturen in den heimischen Pool zu springen.
Trotzdem gibt es auch hier wieder einiges zu beachten. Darf ein Planschbecken überhaupt bedenkenlos überall aufgestellt werden und wie verhält es sich mit dem Aufbau auf einem Balkon?
Wir haben ein wenig Recherchearbeit geleistet und die dazu gefundenen Informationen im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst…
Planschbecken im Garten aufstellen
Im eigenen Garten oder auf dem eigenen Grundstück darf problemlos ein Planschbecken aufgestellt werden. Ebenso verhält es sich im eigenen Haus. Hier darf man natürlich auch auf Balkon oder Terrasse nach Belieben planschen. Es gibt hier jedoch einige Dinge zu beachten…
– Beachtet werden sollte der Untergrund. Stellt man das Planschbecken z.B. auf einem grob-steinigen oder spitzen Boden/Untergrund auf, ist dies zwar nicht verboten, kann aber das Material beschädigen. Gesetzlich gibt es aber in der Regel nichts zu beachten.
– Natürlich dürfen auch auf dem eigenen Grundstück keine Nachbarn damit belästigt werden. Diese fühlen sich allerdings in den meisten Fällen eher vom Badelärm als vom Planschbecken selbst belästigt.
Tipp: Hier finden Sie weitere Hinweise und Tipps zum Aufstellen von Planschbecken und Pools im Garten.
Das Planschbecken auf dem Balkon einer Mietwohnung aufstellen
Viele Menschen spielen im Sommer mit dem Gedanken, sich einen aufblasbaren Pool auf dem Balkon aufzustellen – hier sollten (vor dem Aufbau) jedoch einige Dinge beachtet werden:
=> Zuerst sollte man in diesem Fall einen Blick in den Mietvertrag werfen. Hier findet man dann eventuell auch schon die Antwort. Im Zweifelsfall kann natürlich auch direkt der Vermieter angesprochen und gefragt werden. Wird im Mietvertrag erwähnt, dass man ein Planschbecken aufstellen darf, findet man meist auch alle Angaben dazu.
Ganz wichtig sind aber in jedem Fall zwei Dinge, die unbedingt beachtet werden sollten:
=> Man darf Nachbarn (besonders die Untermieter) weder durch herunter spritzendes Wasser, noch durch zu viel Lärm belästigen. Rechtlich ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, solange einige Details, wie zum Beispiel die Größe des Pools/Statik des Balkons beachtet werden (mehr Infos im nachfolgenden Abschnitt).
Auf was sollte man beim Aufstellen eines Planschbeckens auf dem Balkon achten
– Ein Planschbecken darf natürlich niemanden belästigen. Man sollte nicht zu laut sein beim Baden und kein Wasser zu den Untermietern herunter spritzen.
– Besonders wichtig ist natürlich auch die Größe des Planschbeckens und das Gewicht. Im schlimmsten Fall kann es sonst zu statischen Problemen kommen (ganz wichtiger Punkt!). Ein zu großes Modell sollte deshalb nicht auf dem Balkon aufgestellt werden. Bei einem kleinen Kinderplanschbecken oder einem Babypool dürften jedoch keine Probleme auftreten.
Info: Beachten Sie bitte, dass ein Liter Wasser ca. ~1 Kilogramm wiegt. Ein voll befülltes Planschbecken kann ein beachtliches Gewicht aufweisen!
– Allerdings kann der Mieter für Wasserschäden haften, die bei anderen Mietern durch das Planschbecken entstehen, wenn dieses beispielsweise kaputt geht. Deshalb sollte man natürlich auch immer ausreichend Sicherheitsvorkehrungen treffen und vielleicht noch eine dicke Folie unter das Becken legen. Auch sollten Kinder dazu angehalten werden, nicht zu viel herum zu spritzen.
– Herausgespritztes Wasser sollte auch immer schnell aufgewischt werden. In diesem Fall sollte natürlich auch der Boden des jeweiligen Balkons geachtet werden. Bei Fliesen passiert meist nicht so schnell etwas.
Wichtig: Bei Zweifeln sollte immer (am Besten im Vorfeld!) der Vermieter und idealerweise auch ein Baustatiker (siehe auch => Erklärung „Baustatik„) dazu befragt werden. Ein Baustatiker kann in der Regel genaue Auskunft dazu geben, wie viel Gewicht ein Balkon tragen kann.
Zur Info: Die hier erwähnten Infos und Angaben wurden durch uns sorgfältig recherchiert und hier nach bestem Wissen und Informationsstand zusammengetragen und weitergegeben. Wir übernehmen (da es vielerorts abweichende Gesetze/Regelungen/Balkone gibt) keine Garantie und Haftung für die Richtigkeit der o.a. Angaben.